Hinweis zur Verwendung diskriminierender Begriffe aus rassistischen und kolonialen Kontexten im Rahmen von historischen Zitaten
In diesem Artikel werden im Rahmen von historischen Zitaten rassistische Begriffe verwendet. Aufgrund historischer Genauigkeit wurde sich dafür entschieden, die Texte unverändert zu übernehmen, die Begriffe jedoch durch ein Durchstreichen zu kennzeichnen. Die Autorin und das ZADIK distanzieren sich von dem dahinterliegenden Gedankengut klar. Zudem werden für Werke aus den Kolonien Begriffe wie Objekte oder Waren verwendet. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass neben gegenständlichen Objekten auch menschliche Überreste oder Subjekte nach Europa gebracht wurden. Im Zuge des Kunsthandels wurden diese Subjekte kommodifiziert. Dieser Beitrag geht nur auf gegenständliche Objekte ein. Durch die Markierung der Formulierungen durch *Sternchen* möchten wir auf die Ausgrenzung und Unterdrückung, die sich in den Begriffen widerspiegeln oder durch sie erzeugt werden, hinweisen und sie sichtbar machen.
Bei dieser Überarbeitung handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess. Vorschläge zu Ergänzungen, Korrekturen oder weitere Kommentare zu diskriminierenden Begriffen oder zur Anpassung der Markierung nehmen wir gerne unter folgender Adresse entgegen: zadik-info@uni-koeln.de.
Die „wohl einzige Frau, die mit *exotischer Kunst* handelt“, so wurde Lore Kegel (1901-1980) in einem Fernsehbeitrag des NDR über den Hamburger Stadtteil Blankenese von 1959 vorgestellt. (NDR 1959, [6:18-6:20]) Der Beitrag zeigte eine Frau mittleren Alters, wie sie auf ihrer Terrasse saß und zeichnete, wobei sie von außereuropäischen Figuren umgeben war. In dem Fernsehbeitrag wurde die Händlerin als eine Art Schatzjägerin inszeniert, die eine Verbindung zwischen Hamburger Seefahrer-Tradition und den schönen Künsten herstellte. Durch diesen Beitrag wurde eine vermarktbare Seite an Lore Kegel gezeigt, als Händlerin, die *Objekte* aus den ehemaligen Kolonien nach Europa brachte und verkaufte.
Lore Kegel war eine Frau, die während der 1920er-Jahre in den von Männern dominierten Kunsthandel mit außereuropäischen *Objekten* einstieg, ab 1935 ihre eigene Kunsthandlung führte, Verfolgung unter dem NS-Regime erlebte und in der Nachkriegszeit ihre Kunsthandlung wieder erfolgreich aufbaute. Parallel ging sie auf sogenannte *Sammelreisen* und erwarb in den (ehemaligen) Kolonien *Objekte* für den europäischen Kunstmarkt. Ein Vorgehen, das inzwischen in Bezug auf koloniale Provenienzforschung kritisch betrachtet wird. Denn Aufenthalte von Wissenschaftler:innen und Kunsthändler:innen die euphemistisch als *Sammelreisen* oder angeblich nicht-militärische *Expedition* bezeichnet wurden, begleiteten oft Soldaten, die bei Konflikten Gewalt einsetzten. Zudem wurden Träger:innen und Führer:innen zu einem beträchtlichen Teil lokal und unter Zwang rekrutiert. Die sogenannte *Erschließung und Erforschung* der Kolonie war also stets von Gewalt und Zwang begleitet.
Die Kunsthändlerin Lore Kegel war Profiteurin des Kolonialismus und seiner Folgen, ihre Rolle beim Erwerb in den ehemaligen und damals noch bestehenden Kolonien muss kritisch untersucht werden. In diesem Beitrag soll Lore Kegel deshalb in ihrer Position als Kunsthändlerin für außereuropäische *Werke* vor allem während der 1930er-Jahre vorgestellt werden.
Frühes Leben
Geboren und aufgewachsen in Düsseldorf zur Zeit des Kaiserreichs – einer brutalen Kolonialmacht – besuchte Lore Kegel nach dem Ersten Weltkrieg im Jahr 1921 als eine der ersten Frauen die Düsseldorfer Kunstakademie (Hoffmann 1965, 25). Sie arbeitete im florierenden kolonialen Kunsthandel während der Weimarer Republik und erlebte die sich zunehmend radikalisierende politische Lage. In der NS-Zeit wurde Lore Kegel aufgrund ihrer jüdischen Kategorisierung ihrer Lebensgrundlage beraubt, indem ihr ein Berufsverbot ausgesprochen und das Warenlager ihrer Kunsthandlung eingezogen wurde. Infolge der gegen sie gerichteten Maßnahmen verließ Lore Kegel ihre bisherige Heimatstadt Hamburg und versteckte sich den Zweiten Weltkrieg über in Neustadt bei Coburg. Erst in der Nachkriegszeit trat die Händlerin mit ihrem Geschäft wieder auf und war bis zu ihrem Tod in den 1980er-Jahren eine wesentliche Akteurin des nationalen wie internationalen Handels mit afrikanischer Kunst.
Einstieg in den Kunsthandel
Lore Kegels Einstieg in den Kunsthandel für außereuropäische *Objekte* ergab sich über ihren zweiten Ehemann, den Hamburger Kunsthändler Julius August Konietzko. Dieser war bereits ab 1911 mit seiner Handlung Julius Konietzko – Ethnographica eine bekannte Person auf dem Kunstmarkt und war für verschiedene ethnologische Museen ein maßgeblicher Zulieferer. Schon die Hochzeitsreise des Ehepaars 1924 diente als *Sammelreise* an die Küsten Spaniens und Italiens, festgehalten im *Reisetagebuch* durch Lore Kegel. Im Laufe der Ehe mit Konietzko folgten noch weitere Reisen nach Indien, Lappland, Tibet und in die Abruzzen, an denen Lore Kegel maßgeblich beteiligt war. Im Jahr 1925 wurde ihr gemeinsamer Sohn Boris Konietzko, später Kegel-Konietzko geboren (Zwernemann 1986, 27–29).
Das Ehepaar betrieb bis 1935 gemeinsam die Kunsthandlung Julius Konietzko – Ethnographica, wobei Lore Kegel bis 1935 als Miteigentümerin des Geschäftes eingetragen war. Dennoch wurde sie während ihrer Ehe mit Julius Konietzko nicht als Kunsthändlerin wahrgenommen. Ihr erging es dabei ähnlich wie anderen Ehefrauen von Kunsthändlern, z. B. Käthe Thannhauser oder Eva Stünke , deren Leistung für das Unternehmen weder in ihrer Zeit noch in der bisherigen Forschung wirklich beachtet wurden. Lore Kegel trug maßgeblich zur Erweiterung des Kund:innenstamms der Kunsthandlung bei, da sie ihre Kontakte zur avantgardistischen Kunstszene, die sie während ihrer Studienzeit in Düsseldorf aufgebaut hatte, auch in Hamburg fortführte. Auch ihre Rolle in den *Sammel- und Forschungsreisen* findet in der Forschung kaum Erwähnung, obwohl sie beispielsweise auf einer *Indien-Expedition*, die von den ethnologischen Museen in Hamburg, Leipzig und Dresden finanziert wurde, die Berichte verfasste (Zwernemann 1986, 27, 31–32).
Zur Erweiterung des Kund:innenstammes sollte erwähnt werden, dass einige expressionistische Kunstschaffende in außereuropäischen *Objekten* Anregungen und Projektionsflächen für ihre eigene Kunst sahen. Dadurch avancierte die außereuropäische Kunst zu begehrten Sammelobjekten von avantgardistischen Künstler:innen, wie beispielsweise dem Bildhauer Friedrich Wield, der auch zu Lore Kegels Kund:innen zählte (Bruhns 2001, 408). Die Interpretationen der Kunstschaffenden, die die Wahrnehmung dieser Werke als * fremd* und *primitive Kunst* prägten, bilden eine frühe Rezeption der außereuropäischen Kunst. Die *Objekte* wurden nicht in ihrer sozio-kulturellen Funktion wahrgenommen, sondern lediglich aufgrund ihrer äußeren Form als Kunstobjekt angesehen (Monroe 2019, 154).
Eigene Kunsthandlung
Bereits im Jahr 1933 trennte sich das Ehepaar Konietzko, jedoch firmierten beide bis 1935 noch unter dem Namen Konietzko. In den 1930er-Jahren war die Eröffnung eines eigenen Unternehmens für eine zweifach geschiedene Frau und Mutter ein bemerkenswerter Schritt. Ihre eigene Kunsthandlung Lore Konietzko – *Exotische Kunst* eröffnete Lore Kegel nach der Scheidung 1935. Sie hatte kein eigenes Warengeschäft, sondern stellte die *Objekte* in ihrem Wohnhaus aus, welches als Ausstellungsraum und Warenlager diente. Besucher:innen beschrieben die Zimmer als „von oben bis unten hin voll von *exotischen Kunstschätzen*“ (StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 11: Protokoll öffentliche Sitzung, 23.03.1953). In ihrer Kunsthandlung verkaufte sie sowohl außereuropäische Werke als auch Antiquitäten (MARKK, D2, Bl. 11: Brief Lore Konietzko an Tremer, 31.03.1937; StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 12: Stellungnahme Lore Kegel, 18.12.1952).
Lore Kegel wollte als eigenständige Händlerin anerkannt werden. So betonte sie in einem Brief vom 17. Oktober 1935 an das Übersee-Museum Bremen, dass sie nicht mehr identisch mit der Firma Konietzko sei, sondern selbstständig arbeite (ÜBM, Ein- u. ausg. Korr. 01.04.1935-31.10.1935: Lore Konietzko an Übersee-Museum Bremen, 17.10.1935). Auch in einem Brief an das Deutsche Ledermuseum Offenbach von 1937 erwähnte die Kunsthändlerin ihre Unabhängigkeit von Julius Konietzko.
Durch Briefwechsel mit verschiedenen Museen wird deutlich, dass Lore Kegel nicht als eigenständige Händlerin wahrgenommen wurde, sondern dass ihre Preise und die Verkaufsobjekte in Vergleich zu den Angeboten ihres Ex-Mannes gesetzt wurden. Diese Reduktion ihrer Händlerinnentätigkeit auf die Verbindung zu Konietzko erschwerte ihre Verhandlungsposition und das Agieren auf dem Kunstmarkt vor allem gegenüber Museen. Erst die Namensänderung durch ihre dritte Ehe 1939 mit dem Hamburger Arzt Dr. Georg-Arthur Kegel ergab eine klarere Trennung zur Kunsthandlung von Julius Konietzko.
Die Abgrenzung zu ihrem zweiten Ehemann ist ein Problem, das sich nicht nur zu Lebzeiten von Lore Kegel stellte, sondern auch noch heute die Forschung zu ihr erschwert. Denn das Missverständnis, das Lore Kegels Geschäft Lore Kegel – *Exotische Kunst* mit der Handlung Julius Konietzko – Ethnographica zusammenhängt, besteht noch bis heute fort (Mey 2009, 259f; Schindlbeck 2012, 120). Jedoch entstand die Kunsthandlung von Lore Kegel weder aus Julius Konietzkos Firma, noch war sie ein Teil von ihr. Auch übernahm Lore Kegel nicht Julius Konietzkos Handlung in der Nachkriegszeit. Die Geschäfte existierten getrennt voneinander und waren rechtlich nicht miteinander verbunden, das kann auch anhand der separaten Eintragungen in dem Handelsregister Hamburg nachvollzogen werden (StAHH, 213-7 Handelsregister, Bl. 56733: Eintrag Handlung „Lore Kegel – Exotische Kunst“). Dass Lore Kegel nicht als eigenständige Geschäftsfrau anerkannt wurde und wird, zeigt einen impliziten Sexismus, der Frauen nur in Beziehung zu ihren Ehemännern wahrnimmt. Eine Definition des geschäftlichen Erfolgs einer Frau scheint dabei nur in Kombination mit der Erwähnung der Leistung eines Mannes möglich zu sein.
Profiteurin des Kolonialismus
Anders als Galerist:innen für moderne Kunst muss Lore Kegel als Kunsthändlerin für außereuropäische *Objekte* in Bezug auf ihre *Verkaufsware* kritisch betrachtet werden. Häufig wird die Schuld für die Kolonialisierung außereuropäischer Gebiete vor allem beim Militär, der Seefahrt und Ethnolog:innen gesehen, nicht aber bei Kunsthändler:innen, Sammler:innen oder Kurator:innen (Errington 1998, 73). Genau den Gruppen, denen Lore Kegel angehörte und die sie mit ihrer Kunsthandlung bediente.
Der Kunsthandel wird meist als passiver Teilnehmer des Kolonialismus betrachtet (Errington 1998, 73; Noack 2019, 33). Ein Eindruck, der fälschlicherweise entstehen kann, denn in Wirklichkeit beauftragten und engagierten ethnologische Sammlungen gezielt Privatpersonen, Handelshäuser oder Expeditionen, um an eine höhere Anzahl kultureller Erzeugnisse zu gelangen (Noack 2019, 33). Händler:innen wie Julius Konietzko und Lore Kegel wurden mit Bestelllisten auf sogenannte *Sammelreisen* geschickt, um so für die europäischen Museen besonders interessante Werke zu beschaffen (SA K, A 310, Ankauf von Ethnographika von J. Konietzko, Bl. 17: Konietzko an Foy, 13.08.1920). Andererseits unterstützten Kunsthandelnde finanziell *Expeditionen*, um auf diesem Weg selbst an wertvolle *Objekte* zu gelangen (Aguigah 2019). Lore Kegel arbeitete unter anderem mit dem Wissenschaftler Hans Himmelheber zusammen. Für ihre finanzielle Unterstützung seiner Reisen erhielt sie im Gegenzug Werke aus Afrika (Himmelheber 1971, 16).
Das Verlangen europäischer Museen nach weiteren außereuropäischen *Objekten* kann als ein Anreiz für Handeltreibende wie Lore Kegel gesehen werden, denen durch eine aktive Beteiligung lukrative Möglichkeiten im Verkauf von außereuropäischen Werken offenstanden. Dieser monetäre Anreiz regte dazu an, dass sich Personen durch Diebstahl, unkontrollierte Ausgrabungen oder Plünderungen *Objekte* aneigneten (Förster 2019, 89; Noack 2019, 33). Solches Vorgehen war zwar bereits zur aktiven Kolonialzeit gesellschaftlich verrufen, doch wurde der anschließende Verkauf nicht geahndet (Aly 2021, 66f; Francini 2022, 231). Die ungleichen Machtverhältnisse durch den Kolonialismus ermöglichten und vereinfachten solche unrechtmäßigen Aktionen und den Entzug tausender Werke, die über Händler:innen wie Lore Kegel anschließend in ganz Europa gehandelt wurden. Gleichzeitig sahen sich die Verkäufer:innen nicht in der Pflicht, die Provenienzen ihrer *Waren* nachzuverfolgen, sondern wähnten sich durch die gegebenen Machtstrukturen im Recht. Davon ist auch Lore Kegel nicht auszunehmen.
Nicht nur die Aneignung des kulturellen Schaffens der Bevölkerung auf den *Sammelreisen* ist kritisch zu betrachten. Die Transportwege, die von den Händler:innen benutzt wurden, waren häufig ein Resultat der Zwangsarbeit der lokalen Bevölkerung, die von den Kolonien zum infrastrukturellen Ausbau von Straßen und Eisenbahnstrecken benutzt wurde. Ohne den gewalttätigen Kolonialismus als strukturelle Bedingung wäre der Handel mit ethnografischen *Objekten* nicht in dieser umfassenden Form möglich gewesen.
Aus heutiger Perspektive ist ein solches Vorgehen moralisch nicht mehr nachvollziehbar und sollte in der aktuellen Provenienzforschung hinterfragt und eingeordnet werden. Die Grenzen zwischen legitimen Erwerb, Täuschung, Nötigung und Raub sind fließend und können in vielen Fällen nicht vollständig nachvollzogen werden (Förster 2019, 82, 84f). Inwieweit Lore Kegel sich auf direkte Weise am unrechtmäßigen Erwerb kultureller Güter in den Kolonien beteiligte, kann nicht zweifelsfrei beantwortet werden, da die Prüfung der einzelnen Objektprovenienzen noch aussteht. Dennoch kann in diesem Beitrag aufgrund ihrer Reisen die Einschätzung erfolgen, dass Lore Kegel als Profiteurin des Kolonialismus eingeordnet werden kann.
Position auf dem Kunstmarkt
Lore Kegel musste auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zahlreiche Hindernisse überwinden. Neben der mangelnden Wahrnehmung als eigenständige Kunsthändlerin führten auch äußere Umstände zu einem erschwerten Einstieg in den Kunsthandel. Faktoren wie die Weltwirtschaftskrise ab 1930, ein Anstieg an Sexismus arbeitstätigen Frauen gegenüber – vor allem in männlich dominierten Bereichen wie Wissenschaft und Handel – machten die Gründung eines Unternehmens zu einem finanziellen Risiko (Ziebritzki 2021, 105).
Zu den grundsätzlichen strukturellen Problemen für eine selbstständig arbeitende Frau kamen zudem noch die Regularien für den Kunsthandel des NS-Regimes. Zwar war der Handel mit außereuropäischen *Objekten* in Deutschland unter der NS-Regierung nicht verboten, denn außereuropäische *Werke* waren in Europa hergestellten Objekten rechtlich gleichgesetzt. In der Forschung existieren dazu gegenteilige Einschätzungen, jedoch kann durch Quellenmaterial, wie beispielsweise in einem Brief von Lore Kegels Anwalt Herbert Samuel, nachvollzogen werden, dass der Handel möglich war.
Dadurch fiel der Handel mit diesen *Objekten* in den Verwaltungsbereich der Reichskulturkammer (RKK). Dementsprechend konnte der Verkauf nur durch von der NS-Regierung als arisch kategorisierte oder mit einer Sondergenehmigung ausgestattete Personen erfolgen. Eigentlich wäre Lore Kegel aufgrund der Kategorisierung als sogenannte Halbjüdin vom Kunsthandel ausgeschlossen worden, diesen Umstand konnte sie aber zwischenzeitlich verschleiern, indem sie ihren Ahnenpass fälschen ließ. Diese Antwort erhielt Lore Kegel von ihrem Anwalt im Nachgang ihres Ausschlusses aus der RKK, denn sie suchte rechtlichen Beistand, um ihre Mitgliedschaft im RKK und somit ihre finanzielle Lebensgrundlage zu erhalten. Sie argumentiere, dass sie als Kunsthändlerin nur außereuropäische *Objekte* verkaufe und somit mit Kunst aus Deutschland nichts zu tun habe und deswegen ihre Kategorisierung als Halbjüdin für ihr Geschäft nicht relevant sei. Doch wie sich in der Umsetzung der NS-Regularien zeigt, ist der Handelsware unwesentlich so lange nur die vermeintlich „richtige“ Person als Verkäufer:in tätig ist.
Darüber hinaus war der Zugang zu außereuropäischen *Objekten* durch die Devisenbestimmungen des NS-Regimes erschwert (Vgl. Kuller 2013, 201, 205-208). Durch die von der Wirtschaftskrise ausgelösten Einsparungen im kulturellen Bereich standen ab den 1930er-Jahren für Museen nur noch wenige Mittel für Ankäufe zur Verfügung. Davon waren auch ethnologische Sammlungen betroffen. Durch den Anstieg an Sexismus arbeitstätigen Frauen gegenüber bot sich für Lore Kegel darüber hinaus nicht mehr die Möglichkeit für Museen auf *Sammelreisen* zu gehen. So setzte sich ihr Kund:innenstamm in dieser Zeit primär aus Privatpersonen wie dem Maler Rolf Nesch und anderen Kunsthändler:innen wie Gustav Umlauff und einigen Museen zusammen (StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 8: Knopp an das Landesgericht, 19.02.1953; Bl. 13: Protokoll öffentliche Sitzung, 23.03.1953). Der bisherige Kund:innenstamm hatte sich dezimiert, da sich dieser zu einem großen Teil aus Sammleri:nnen der Moderne bildete, die den erhöhten Repressionen durch die Nationalsozialisten ausgesetzt waren (Francini 2022, 113). Neue Sammler:innen für die von ihr angebotenen *Objekte* zu gewinnen, gestaltete sich durch die Assoziation der außereuropäischen Kunst mit Werken der Avantgarde als schwierig.
Bereits zur Anfangszeit ihrer Kunsthandlung befand sich Lore Kegel somit in einer prekären Ausgangsposition.
Verfolgung durch das NS-Regime
Die Situation für Lore Kegel verschlechterte sich, als durch das NS-Regime ab dem Jahr 1943 ein unmittelbarer Verfolgungsdruck auf sie als Person mit jüdischer Abstammung ausgeübt wurde. Kegel wurde auf Basis der nationalsozialistischen Pseudowissenschaft der Rassenlehre als Mischling 1. Grades / Halbjüdin kategorisiert. Weder sie noch ihre Eltern waren jüdischen Glaubens. Dennoch wurden Lore Kegels zum Christentum konvertierten Großeltern laut nationalsozialistischer Rassenlehre immer noch als Teil der jüdischen Rasse angesehen.
Menschen, die als Mischlinge ersten Grades kategorisiert wurden, waren mehrheitlich nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen und wurden nicht deportiert. Dennoch hatten sie schon bei kleineren Vergehen verschärfte Strafen zu befürchten. Ihre Existenz in der Gesellschaft wurde nur unter Vorbehalt geduldet (Meyer 2017, 222). Die Gefühle, nicht als gleichwertige Person angesehen zu werden, hinterließen häufig Spuren, die auch bei Lore Kegel nachvollzogen werden können. In einer Stellungnahme während des Wiedergutmachungsprozess äußerte sich Lore Kegel wie folgt vor dem Hamburger Gericht:
Aufgrund ihres Status als sogenannte Halbjüdin hätte Lore Kegel eigentlich weder Mitglied in der RKK werden noch 1939 den arisch klassifizierten Georg Kegel heiraten dürfen, da ihr dazu der richtige Ahnenpass fehlte (Meyer 1999, 215-217). Sie umging diesen Umstand, indem sie einen Hamburger Gestapo-Beamten namens Ritter bestach, damit er ihre Akteneinträge fälschte. Dies sagte Lore Kegel in dem Wiedergutmachungsverfahren in einer Stellungnahme an einem Hamburger Gericht aus (StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 9: Stellungnahme Lore Kegel,18.12.1952). Dieser Umstand wurde im Jahr 1943 der RKK bekannt. Am 3. Februar 1943 erging der Bescheid der RKK, durch den Lore Kegel die weitere Betätigung als Kunsthändlerin untersagt wurde. Der Brief mit der Ausstoßung aus der RKK an Lore Kegel eröffnete mit:
Die hier angesprochenen „persönlichen Eigenschaften“ und die „erforderliche Eignung“ betreffen Lore Kegels Kategorisierung als sogenannte Halbjüdin. Da die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht mehr gegeben waren, wurde Lore Kegel aus der RKK ausgeschlossen. Daraus folgte auch, dass sie ihre noch vorhandenen Waren nicht selbst handeln durfte, sondern gezwungen war, diese in Kommission an zwei Kunsthändler zu geben: Leo Knopp und wahrscheinlich Oskar Brozukat. Beide waren Hamburger Antiquitäten-Händler (StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 10: Protokoll öffentliche Sitzung, 23.03.1953). So konnte Lore Kegel nicht mehr selbstbestimmt darüber entscheiden, an welche Personen die *Objekte* verkauft wurden, sondern war von den beiden männlichen Kommissionären abhängig. Gleichzeitig blieb ihr so zumindest die finanzielle Grundlage erhalten – wenn auch mit wesentlich geringerem Einkommen als zu ihrer selbstständigen Handelstätigkeit, da ein Anteil der Gewinne an die beiden Kommissionäre abging. Dazu bedeutete der Zwang, mit Kommissionären zusammenzuarbeiten, einen drastischen Einschnitt in Lore Kegels Autonomie.
Der nächste Schritt in der Entziehung von Lore Kegels Lebensgrundlage war die Enteignung ihrer Kunsthandlung. Am 22. Mai 1943 wurde das Warenlager von Lore Kegel – *Exotische Kunst* durch Gestapo-Beamte beschlagnahmt. Dabei wurde das Wareneingangsbuch ebenso wie der gesamte Warenbestand in ihrem Wohnhaus und Warenlager eingezogen. Neben den *Waren* aus Lore Kegels Kunsthandlung wurden zusätzlich auch private Gegenstände wie ein Radiogerät und ein Gemälde entwendet. Anschließend erhielt Lore Kegel für den folgenden Montag, den 24. Mai 1943, eine Vorladung in das Stadthaus Hamburg. Die Kunsthändlerin folgte der Aufforderung nicht und floh aus Furcht vor weiteren Maßnahmen vorerst aus Hamburg (StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 10: Stellungnahme Lore Kegel, 18.12.1952). Durch die Enteignung wurde Lore Kegel ihre letzte selbstständige Einkommensquelle genommen. Das Berufsverbot und der Verlust ihrer Autonomie und finanziellen Existenzgrundlage trafen die Händlerin hart. Im Juni 1943 verließ sie zusammen mit ihrem Ehemann Hamburg endgültig und zog nach Neustadt bei Coburg, wo sie sich bis zum Ende des Kriegs versteckten.
Dieser Wechsel erfolgte nicht freiwillig. Die RKK wirkte wohl auf die Reichsärztekammer ein, sodass Georg Kegel die Berechtigung als Arzt in Hamburg zu praktizieren entzogen und er nach Neustadt versetzt wurde. Laut Lore Kegel suchten, auf Veranlassung der Hamburger Gestapo, Nürnberger Fahndungsgruppen nach ihr, jedoch gelang es ihr durch Hilfe des Neustädter Bürgermeisters dieser Verfolgung zu entgehen, indem er ihren Aufenthalt verleugnete. (Vgl. StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 9, Stellungnahm Lore Kegel, 18.12.1952.)
Wiederaufbau der Handlung
Nach Ende des Kriegs baute Lore Kegel ihre Kunsthandlung ab 1952 neu auf und bemühte sich darum, durch das Wiedergutmachungsverfahren ihre entzogenen *Waren* zurückzuerhalten. Das gelang zwar nicht, jedoch erhielt sie 1953 eine Entschädigungszahlung. Seit Februar 1958 war ihr Sohn Boris Kegel-Konietzko als Miteigentümer in der Firma beteiligt und übernahm diese 1964 in Gänze zusammen mit seiner Frau Ingeborg Kegel-Konietzko (StAHH, 213-7 Handelsregister, Bl. 56733: Eintrag Handlung „Lore Kegel – Exotische Kunst“).
Lore Kegels Position auf dem Kunstmarkt änderte sich nach dem Krieg zum Positiven. Sie konnte alte Verbindungen zu Museen wieder aufnehmen und neue knüpfen, sodass sie bald eine zentralere Rolle für den Kunsthandel mit außereuropäischen *Objekten* in der Nachkriegszeit einnahm. Sie belieferte dabei nicht nur Museen, sondern auch andere Kunsthändler:innen wie den Münchner Händler Ludwig Bretschneider.
Die finanzierten *Sammelreisen*, die ihr vor dem Krieg verwehrt blieben, nahm Lore Kegel eigenständig wieder auf. Sie reiste in den 1950er- und 60er-Jahren durch Afrika, sowohl allein als auch mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn (Zwernemann 1971, 5). Besonders bemerkenswert ist, dass sie als Frau ab den 1950er Jahren Afrika allein bereiste: Sie war beispielsweise im Kongo im Gebiet der Sankuru und Kasai (Anders 1971, 7). Im Rahmen dieser Reisen erwarb sie nicht nur zahlreiche Kunstwerke für ihre Kunsthandlung, sondern ergänzte auch ihre private Sammlung. Kegel nutzte dabei die immer noch ungleichen Machtverhältnisse in den kolonialisierten Ländern aus, um günstige Einkäufe zu tätigen. Das Wissen, das sie auf den Reisen zu den *Objekten* gesammelt hatte, nutzte sie für den anschließenden Verkauf, wie beispielsweise bei einer Verhandlung mit dem RautenstrauchJoest-Museum Köln (RJM, 1954/12: Lore Kegel an Heydrich, 27.11.1954).
Die Eindrücke ihrer *Reisen* verarbeitete sie später in ihrem eigenen Kunstschaffen, dem sie sich ab 1962 widmete. Die Bilder zeigen ihre subjektive Wahrnehmung des Lebens außerhalb Europas und wurden in mehreren Beiträgen positiv hervorgehoben (Anders 1971, 7). Ihre künstlerische Tätigkeit wurde von Juni bis August 2023 in der Ausstellung „Lore Kegel – Weltreisende, Grande Dame, Malerin (1901–1980)“ in der Galerie feinart Berlin (27.07.–31.08.2023) präsentiert.
Ausblick
Anhand der Kunsthändlerin Lore Kegel lässt sich die Komplexität und die Vielschichtigkeit verschiedener Themen aufzeigen. Kegel war eine selbstständige Kunsthändlerin, die in einem von Männern dominierten Feld während der Weimarer Republik, der NS-Zeit und in der Nachkriegszeit agierte und sich damit in die bereits auf dem Blog Women in the Art Market des ZADIK vorgestellten, erfolgreich auf dem Kunstmarkt agierenden Akteurinnen vor und nach dem Zweiten Weltkrieg einreiht. Kritisch zu betrachten ist jedoch, dass sie in ihrer Position als Kunsthändlerin vom Kolonialismus profitierte, indem sie *Sammelreisen* in koloniale Gebiete tätigte, um an außereuropäische *Objekte* zu gelangen. Gleichzeitig war sie selbst von den Folgen des Nationalsozialismus betroffen, da ihre Lebensgrundlage aufgrund der antisemitischen „Rassegesetze” entzogen wurde. Eine vollständige Untersuchung der von ihr nach Europa verkauften Kulturgüter bildet bisher ein Forschungsdesiderat und könnte Klarheit über ihre Rolle im Kunsthandel des Kolonialismus schaffen.
verfasst von Judith Zweck
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Quellennachweise Bremen, Archiv des Übersee-Museums Bremen (ÜMB) Bestand: Ein- u. ausg. Korr. 01.04.1935-31.10.1935, Lore Konietzko an ÜMB: Übersee-Museum Bremen, Ein- u. ausg. Korr. 01.04.1935-31.10.1935: Lore Konietzko an Übersee-Museum Bremen, 17.10.1935 Hamburg, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg (StAHH) Bestand 213-13_9771 Lore Kegel: Wiedergutmachungsprozess: StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 43: Brief der RKK an Lore Kegel, 03.02.1943 StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 44: Herbert Samuel an Lore Kegel, 12.05.1943 StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 9–12: Stellungnahme Lore Kegel, 18.12.1952 StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 8: Knopp an das Landesgericht, 19.02.1953; StAHH, 213-13_9771 Lore Kegel, Bl. 10–13: Protokoll öffentliche Sitzung, 23.03.1953 Bestand 213-7 Handelsregister: StAHH, 213-7 Handelsregister, Bl. 56733: Eintrag Handlung „Lore Kegel – Exotische Kunst“ Hamburg, Archiv des Museums am Rothenbaum. Kulturen und Künste der Welt (MARKK) Bestand D 2,11 Korrespondenzen mit dem Museum: MARKK, D2, Bl. 11: Brief Lore Konietzko an Tremer, 31.03.1937 Köln, Archiv des Rautenstrauch-Joest-Museum Köln (RJM) RJM, 1954/12: Lore Kegel an Heydrich, 27.11.1954 Köln, Stadtarchiv Köln (SA K) Bestand SA K, A 310: Korrespondenzen mit Julius Konietzko und der Museums Direktion des RJM (1919 – 1927): SA K, A 310, Ankauf von Ethnographika von J. Konietzko, Bl. 17: Konietzko an Foy, 13.08.1920 Offenbach, Archiv des Deutschen Ledermuseums Offenbach (DLM) Bestand Korrespondenzen mit Lore Kegel und der Museums Direktion: Deutsches Ledermuseum Offenbach: Brief Lore Konietzko an Prof. Dr. Hugo Eberhardt, 14.02.1937 |
Judith Zweck hat einen Masterabschluss in “Provenienzforschung und Geschichte des Sammelns” und promoviert seit dem 01.10.2023 im Rahmen des DIMA-Stipendiums an der Eberhardt-Karls-Universität Tübingen zu den Sammlungen des Stuttgarter Linden-Museums und seinen Beziehungen zum Kunstmarkt.
Zitierweise: Zweck, Judith: „Lore Kegel – Kunsthandel, Kolonien und Verfolgung. Zwischen den Netzwerken des Kolonialen Kunsthandels und der Verfolgung durch den Nationalsozialismus“, in: Women in the Art Market, 12.06.2024, URL: https://witam.hypotheses.org/7512. |
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redaktionwitam (12. Juni 2024). Lore Kegel – Kunsthandel, Kolonien und Verfolgung | Zwischen den Netzwerken des kolonialen Kunsthandels und der Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Women in the Art Market. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/11swk
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